Keine Herkunft auf dem Etikett
Beim Wein schaut man nach der Herkunft: Pfalz, Rhône oder Chianti, vielleicht sogar eine besondere Lage lassen Rückschlüsse auf den Geschmack zu. Entalkoholisierter Wein jedoch gilt als Lebensmittel und alle Herkunftsangaben außer dem Land der Abfüllung sind bisher nicht erlaubt. Das geht so weit, dass die Rebsorte Grauburgunder nicht auf dem Etikett stehen darf, weil der Name auf das Burgund verweist.
Rechtliche Unschärfen
Die Gesetzgebung hinkt den technischen Entwicklungen hinterher und auch zwischen nationaler und EU-Gesetzgebung läuft längst nicht alles reibungsfrei. Um auf der sicheren Seite zu sein, wählen manche Erzeuger deshalb Begriffe wie "nach Art von Sauvignon Blanc", weil rechtlich unklar ist, ob die Rebsorte bei bestimmten technischen Verfahren auf dem Etikett stehen darf. Auch der Begriff "Aromatisiertes Getränk auf Basis entalkoholisierten Weins" ist eine Krücke, um neue Methoden der Aromarückführung (siehe unter "Wie wird alkoholfreier Wein erzeugt?") rechtlich auf der sicheren Seite zu vermerken.